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Wettbewerbsrecht: EU-Kommission hat Einwände gegen Fusion von E-Plus und Teléfonica Deutschland

Der deutsche Mobilfunkmarkt ist besonders hart umkämpft, Mobilfunk-Unternehmen liefern sich bereits seit Jahren einen harten Preiskampf um die wechselbereite Kundschaft – und müssen dabei auch Verluste in Kauf nehmen. Mit der geplanten Übernahme von E-Plus durch Teléfonica Deutschland würden die Karten neu gemischt, beide Unternehmen haben der Fusion bereits zugestimmt. Doch noch steht eine Zustimmung der EU-Wettbewerbshüter aus.

Neue Nummer Eins am Mobilfunkmarkt?

Mit dem Zusammenschluss würde der nach Kundenzahlen größte Mobilfunkanbieter Deutschlands entstehen. Die bisherigen Nummern drei und vier am Markt stiegen damit vor Telekom und Vodafone auf Platz eins auf. Gleichzeitig würde sich die Zahl der großen Marktteilnehmer von vier auf drei reduzieren. Diese Entwicklung sehen die EU-Kartellwächter mit Sorgen. Auch wenn es sich nicht um einen konkreten Wettbewerbsverstoß handelt, könnte der Wettbewerb durch die Fusion doch nachhaltig beeinträchtigt sein, so die Befürchtung. Eine Folge könnten zum Beispiel höhere Preise sein. Die europäische Kommission prüft die Übernahme daher gründlich. Rechtliche Rahmenbedingungen, wie das europäische Wettbewerbsrecht, müssen bei der Fusion berücksichtigt werden.

Verhandlungen hinter den Kulissen

Vor dem Hintergrund der Bedenken der EU-Kartellwächter sind E-Plus und Teléfonica Deutschland zu Zugeständnissen bereit. Hinter den Kulissen werden intensive Gespräche geführt. Dabei soll es unter anderem um die Abgabe von Funkfrequenzen gehen. Die Kommission will dem Vernehmen nach dem Zusammenschluss nur zustimmen, wenn ein angemessener Ersatz für den Wegfall eines großen Anbieters am deutschen Markt erfolgt. Dies könnte dadurch geschehen, dass kleinere Anbieter wie United Internet oder Freenet wettbewerbsfähiger gemacht werden und Teile des bisherigen Mobilfunkgeschäftes der beiden Fusionspartner übernehmen. Dadurch soll die Wettbewerbsintensität aufrechterhalten werden. Ein erstes Angebot von Teléfonica Deutschland in diese Richtung im April diesen Jahres reichte der Kommission offenbar nicht, das Mobilfunkunternehmen besserte daraufhin nach.

Entscheidung Anfang Juli

Die Kommission nimmt sich für ihre Entscheidung Zeit. Ursprünglich war ein Ergebnis bis zum 23. Juni anvisiert worden, jetzt wird der 3. Juli genannt. Wenn die Genehmigung erfolgt, könnte die Übernahme im dritten Quartal umgesetzt werden. Damit wäre für Teléfonica Deutschland ein Großprojekt mit einem Volumen von 8,6 Mrd. Euro erfolgreich abgeschlossen – und zwar ohne Anwalt- und Prozesskosten im Falle einer negativen Entscheidung. Nähere Informationen rund um das Thema Wettbewerbsrecht finden Sie zum Beispiel auf www.heldt-zuelch.de.

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