Amtliche Lotteriebestimmungen – was bedeutet das?

„Mit Geld spielt man nicht. Und schon gar nicht mit dem Geld fremder Menschen.“ Und wenn doch? Dann soll dabei zumindest alles mit rechten Dingen zugehen. Da die Klassenlotterien, wie zum Beispiel die SKL, in Trägerschaft der Bundesländer liegen, gibt es natürlich amtliche Bestimmungen, die den Ablauf der Lotterie und die Modalitäten der Spielteilnahme regeln. Die staatliche Glücksspielaufsicht hat ein Auge auf die Einhaltung dieser Regeln.

Zuverlässig zum Gewinn

Die Lotteriebestimmungen werden zum Beginn jeder Lotterie – jeweils zum 1.Juni und 1. Dezember eines Jahres – bekannt gegeben. Von der Gewinnsumme über die Losnummern wird hier alles festgehalten, was für den Teilnehmer von Belang sein könnte. Der Text gibt Auskunft über die Losauflage und die ausgespielten Gewinne. Wer sich hier informiert, kann dabei auch schon die mögliche Gewinnquote ausrechnen. Weiter wird die Stückelung der Lose gemeldet und, wer die Lose vertreiben darf. Das In-Händen-halten des Loses ist noch kein Grund zum Jubeln. Es spielt erst mit, wer das Los bezahlt hat – die Bestimmungen sehen das Versenden des Loses nur als Angebot an.

Nicht jeder darf Mitspielen

Auch einst auf dem Schulhof wurden die Jüngeren vom Spielen ausgeschlossen. Bei der SKL ist es, wie bei jedem anderen seriösen Glücksspielanbieter, nicht anders. In einem kurzen Satz findet sich der Passus des Teilnahmeverbots Minderjähriger. Jugendschutz wird bei den Lotterien dennoch groß geschrieben.
Was passiert aber, wenn das Los selbst nach einer Ziehung ausgeschlossen wird? Dies ist der Fall, wenn das Los am ersten Samstag im Monat gezogen wurde. Dann tritt die Folgelosregelung in Kraft, nach der Anbieter dem Spieler eine neue Losnummer anbieten muss. Er kann dann nahtlos weiterspielen. Viele weitere interessante Infos zur Klassenlotterie finden Sie z.B. im Blogspot von SKL Boesche.
Der Spieleinsatz und seine Zahlungsmodalitäten sind weiteres Thema der amtlichen Lotteriebestimmungen. Ebenso natürlich die Art der Gewinnauszahlung. So geht nicht jeder Gewinn direkt auf das Konto des Spielers, Summen über 50.000 Euro und Sachgewinne werden nur von der Direktion ausgegeben.

Alles geregelt?

Ja, alles geregelt. Die Lotteriebestimmungen beantworten alle Fragen, die das Spielen in der Klassenlotterie aufwirft. Sie sind für jedermann verständlich und informativ – eines der wenigen „bürgerfreundlichen“ amtlichen Schreiben! Wenig beachtet, aber umso wichtiger für den reibungslosen Ablauf des Spiels.

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