Beschluss der Schlichtungsstelle nicht bindend
Buxtehude (dpa/tmn) – Bei Annullierungen und Flugverspätungen von mehr als drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Wenn die Airline sich weigert zu zahlen, können Betroffene die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr einschalten.
Doch deren Beschlüsse sind nur wirksam, wenn beide Seiten – Kunde und Fluggesellschaft – zustimmen, erklärt der Rechtsanwalt Moritz Walprecht in der Zeitschrift «Reise & Preise» (Ausgabe 4/2018).
Im konkreten Fall hatte die Schlichtungsstelle den Passagieren 400 Euro Entschädigung zugesprochen. Die Airline ignorierte das. Hier bleibe den Passagieren nur eine Klage vor dem Amtsgericht, erläutert der Reiserechtsexperte. Alternativ helfen Fluggastrechteportale, die Rechte des Fluggastes durchzusetzen – gegen Provision.
Wenn die Fluggesellschaft sich nicht auf außergewöhnliche Umstände wie etwa eine Flughafensperrung berufen kann, muss sie eine Ausgleichszahlung leisten – das schreibt EU-Recht vor.
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(dpa)