Welche Policen Auszubildende brauchen
Berlin/Düsseldorf – Der Beginn der Ausbildung markiert einen neuen Lebensabschnitt. Aber nicht immer läuft alles glatt. Ein Unfall etwa oder eine schwere Krankheit – und schon können Azubis gezwungen sein, für längere Zeit im Berufsleben zu pausieren.
Damit sie in solchen Situationen finanziell nicht in Bedrängnis geraten, sollten sie rechtzeitig Versicherungen abschließen. Welche Policen Azubis brauchen – und welche nicht:
– Kranken- und Pflegeversicherung: Junge Leute müssen mit Ausbildungsbeginn Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Sie können sich die Krankenkasse selbst aussuchen. «Wenn sie dem Arbeitgeber jedoch bis kurz vor Ausbildungsbeginn keinen Versicherungsnachweis einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen, bestimmt dieser die gesetzliche Kasse», sagt Claudia Frenz vom Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg.
In der privaten Krankenversicherung kann ein Azubi in aller Regel nicht Mitglied werden. «Dies wäre nur möglich, wenn er oberhalb der Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 57 600 Euro pro Jahr verdienen würde – bei Azubis kaum vorstellbar», erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf.
– Private Haftpflichtversicherung: Wer anderen einen Schaden zufügt, muss dafür geradestehen – gegebenenfalls mit seinem gesamten Vermögen. Das kann einen schnell in den finanziellen Ruin treiben. Damit das nicht eintritt, sollte jeder eine private Haftpflichtversicherung haben. Die Versicherungssumme sollte mindestens fünf Millionen Euro betragen.
Vor dem Abschluss einer solchen Police können Azubis zunächst prüfen, ob sie bei den Eltern mitversichert sind. «Das setzt voraus, dass der Azubi nicht verheiratet ist und die Eltern logischerweise über eine Privathaftpflicht verfügen», sagt Mathias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin.
– Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Durch einen Unfall oder durch Krankheit können auch junge Leute von jetzt auf gleich für eine längere Zeit nicht mehr in der Lage sein, arbeiten zu gehen. Daher ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit wichtig. Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht arbeiten kann. Die Summe sollte so bemessen sein, dass der Lebensstandard weiter finanziert werden kann. Der Vertrag läuft in der Regel bis zum Rentenbeginn.
– Hausratversicherung: Wer als Azubi noch bei den Eltern wohnt, benötigt keine eigene Hausratversicherung. Das sieht anders aus, wenn der Azubi von zu Hause auszieht und einen eigenen Haushalt hat. Um dann bei Einbruchdiebstahl, Sturm oder Feuer abgesichert zu sein, sollte eine Hausratversicherung abgeschlossen werden.
– Unfallversicherung: «Erst wenn eine BU und eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen sind, kann man über eine Unfallversicherung nachdenken», sagt Frenz. Die Unfallversicherung ist keine Absicherung des Lebensunterhalts wie die BU. Die Police stellt im Falle eines Unfalls Kapital für Therapien, Haushaltshilfe, Umbaumaßnahmen am Haus oder am Auto zur Verfügung. Schutz besteht weltweit und rund um die Uhr.
Fotocredits: Oliver Berg
(dpa/tmn)Similar Posts: