Schon heute an später denken: Pflegevorsorge im Alter – das ist wichtig
Wer aus gesundheitlichen Gründen den Alltag nicht allein meistern kann und nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe den Körper zu pflegen oder regelmäßige Mahlzeiten einzunehmen, gilt als pflegebedürftig. Für diesen Fall sollte bereits frühzeitig vorgesorgt werden, um im Ernstfall die bestmögliche Versorgung zu erhalten. Lesen Sie hier Wissenswertes zum Thema Pflegevorsorge im Alter.
Stufen der Pflegebedürftigkeit
Das deutsche Pflegesystem umfasst verschiedene Pflegestufen. Liegt eine erhebliche Pflegebedürftigkeit vor, gilt die Pflegestufe 1. Pflegestufe 2 bezeichnet eine Schwerpflegebedürftigkeit und bei sehr hoher Pflegebedürftigkeit greift die Pflegestufe 3. Eine Einstufung in Pflegestufe 3 bedeutet beispielsweise, dass ein Patient 24 Stunden pro Tag auf fremde Hilfe und Betreuung angewiesen ist. Je höher die individuelle Bedürftigkeit ist, umso umfangreicher fallen daher die Hilfeleistungen der Krankenkasse aus. In welchem Ausmaß ein Patient pflegebedürftig ist, entscheidet jedoch nicht der Hausarzt, sondern der Medizinische Dienst der Krankenkassen selbst. In Deutschland besteht eine gesetzliche Pflicht, Beträge in die soziale Pflegeversicherung einzuzahlen. Da die die finanziellen Hilfen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung oftmals nicht ausreichend sind, ist eine private Pflegevorsorge – wie beispielsweise von http://www.im-alter-sorglos.de/ – empfehlenswert.
Möglichkeiten der privaten Vorsorge
Die Möglichkeiten, privat für den Pflegefall vorzusorgen, sind umfangreich. Auch die Zahl der Anbieter hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, sodass ein sorgfältiger Vergleich von Beiträgen und Leistungen unerlässlich ist. Beliebt ist zum Beispiel die Möglichkeit, eine Pflegerente abzuschließen, für die monatlich Beiträge eingezahlt werden. Wird eine Person pflegebedürftig, erhält sie eine monatliche Rente, mit der die anfallenden Kosten beglichen werden können. Außerdem bieten die Krankenkassen Pflegezusatzversicherungen an: Wird der Versicherte pflegebedürftig, erhält er ein Pflegetagegeld, welches für jeden Tag der Bedürftigkeit gezahlt wird. Seit 2013 gibt es zusätzlich das sogenannte Pflege-Bahr: Es handelt sich um eine besondere Variante der Vorsorge, die staatlich gefördert wird, um die finanzielle Absicherung im Pflegefall zu garantieren.
Für eine optimale Absicherung
Die Anzahl der Anbieter privater Pflegeversicherungen und die Vielfalt der Tarife hat in den letzten Jahren erheblich zugenommen, sodass es nicht immer leicht fällt, die optimale Vorsorge sicherzustellen. Vergleichen Sie in aller Ruhe Beiträge und Leistungen, damit Sie für alle Eventualitäten im Alter gewappnet sind.
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