Ersti-ABC: Schnelle Hilfe für orientierungslose Uni-Anfänger

Berlin – Jeder Student war einmal Ersti – und entsprechend verwirrt von den vielen neuen Eindrücken und Begriffen. Hilfestellung im Chaos der ersten Uni-Wochen gibt das folgende Ersti-ABC.

Mit Tipps vom
Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz, dem
Deutschen Studentenwerk sowie den Portalen «
Studis-Online», «
Studi-Info» und «
Studieren.de» steht dem Hochschulstart nichts mehr im Weg.

– Anwesenheitspflicht, die: Das Deutsche Hochschulrahmengesetz legt fest, dass Unis keine generelle Anwesenheitspflicht beschließen dürfen. Aber: Einzelne Übungen, Praktika oder Laborstunden können Anwesenheit voraussetzen.

– AStA, der: Abkürzung für Allgemeiner Studierendenausschuss. Der AStA wird vom Studierendenparlament gewählt und vertritt die Interessen der Studierenden. Außerdem berät er zu allen Themen rund ums Studium.

– Bafög, das: Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Regelt eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung. Beantragen können Studierende es laut Bundesbildungsministerium beim Studentenwerk vor Ort.

– Credit Points, die: Sind Teil des European Credit Transfer System (ECTS), das die Vergleichbarkeit von Studiengängen gewährleisten soll. Hilfestellung zur Arbeitsplanung: Ein Credit Point steht für 25-30 Arbeitsstunden.

– Erasmus: Ein Förderprogramm der Europäischen Union für Auslandsaufenthalte während des Studiums. Studierende bekommen damit finanzielle und organisatorische Unterstützung bei einem Semester im Ausland.

– Fachschaftsrat, der: Wird kurz einfach Fachschaft genannt. Er vertritt die Interessen der Studierenden des jeweiligen Fachs und organisiert Info- und Kulturveranstaltung wie die Ersti-Woche.

– Hochschulsport, der: Eine gute Abwechslung vom Sitzen am Schreibtisch – und dabei oft günstiger als Fitness im Studio. Außerdem gibt es je nach Hochschule ein riesiges Angebot.

– Jobbörse, die: An vielen Instituten gibt es ein Schwarzes Brett. Mehr Angebote gibt es meist in der Jobbörse, beispielsweise vom Studentenwerk vor Ort.

– Kindergeld, das: Eltern volljähriger Studierender erhalten bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld. Wenn den Eltern keine Kosten mehr durch ihr Kind entstehen, müssen sie ihrem Kind das Geld auszahlen.

– Krankenversicherung, die: Geringfügig beschäftigte Studierende können bis zu ihrem 25. Lebensjahr weiter über ihre Eltern versichert werden. Wer zu viel Geld dafür verdient oder älter ist, für den gibt es günstige Studententarife.

Literatur, die: Bei einigen Standardwerken lohnt sich die Anschaffung, beim Rest greifen Studierende besser auf Kopien oder Leihexemplare zurück. Viele Dozenten stellen einen Handapparat oder Reader zur Verfügung.

– Regelstudienzeit, die: Die Semesterzahl, die für das Absolvieren des Studiengangs vorgesehen ist. Wer zu lange für das Studium braucht, muss in manchen Bundesländern Gebühren bezahlen.

– Semesterbeitrag, der: Studiengebühren gibt es in Deutschland höchstens noch für Bummelstudenten, ein Semesterbeitrag wird aber meistens trotzdem fällig.

– Stipendium, das: Förderungen können nicht nur Studierende mit besonders guten Noten bekommen. Auch wer sich sozial engagiert oder zu einer Minderheit gehört, hat Chancen, unterstützt zu werden.

– Ummelden, das: Wer zum Studieren in eine andere Stadt zieht, muss seiner Meldepflicht nachkommen und sich im Bürgeramt der neuen Stadt anmelden.

– Vorlesungsfreie Zeit, die: Nicht zu verwechseln mit Ferien! Hausarbeiten und Prüfungen stehen an, in manchen Studiengängen sind hier Pflichtpraktika vorgesehen.

Fotocredits: Felix Kaestle
(dpa/tmn)Similar Posts:

(dpa)