Der Unterschied zwischen Mahnkosten und Säumniszuschlägen
Der Konto-Dispo ist ausgereizt oder Sie haben einfach nur vergessen, die offene Rechnung zu begleichen? Es kann schnell passieren, dass man mit einer Zahlung in Verzug gerät. In der Regel flattert nach ein paar Tagen eine Mahnung ins Haus – Mahngebühren sind fällig. Manchmal ist auch die Rede von Säumniszuschlägen. Was hat es damit auf sich? Mehr über den Unterschied zwischen Mahngebühr und Säumniszuschlag erfahren Sie hier.
Was sind Mahngebühren?
Mahngebühren sind Kosten im privatwirtschaftlichen Bereich, die einem Gläubiger entstehen, wenn ein Schuldner in Zahlungsverzug gerät (§ 286 BGB). Statt Mahngebühren können auch Inkasso- oder Anwaltskosten anfallen.
Beispiel: Ein Kunde bezahlt eine Rechnung nicht fristgerecht, die leidtragende Firma fordert ihr Geld ein und schickt eine Zahlungserinnerung (Mahnung) an den Verbraucher, mit der Bitte, die Rechnungssumme zu begleichen. Hinzukommen Mahngebühren, die den entstandenen Mehraufwand vergüten sollen. Diese Mahnkosten muss der Schuldner begleichen. Allerdings gibt es keine gesetzlich geregelten Pauschalbeträge. Häufig bemessen Unternehmen die Mahngebühren willkürlich. Dabei sollen die Mahnkosten lediglich den Bearbeitungsaufwand, Verzugszinsen und Portokosten abdecken.
Verbraucherschützer halten die Mahngebühren häufig für zu hoch bemessen. Sie sollten bei der ersten Mahnung 3 Euro nicht überschreiten. Firmen dürfen nämlich „nur die Ausgaben für Papier, Druck, Porto und gegebenenfalls Verzugszinsen verlangen“ wie „Spiegel Online“ schreibt.
Gerade läuft eine Urteils-Überprüfung, ob eine 40 Euro-Pauschale für Rechtsverfolgungskosten, zusätzlich zu den Anwalts- und Inkassokosten infolge eines Zahlungsverzuges, legitim ist. Verbraucherschützer raten dazu, die Strafgebühren stets zu prüfen, kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls einen Rechtsberater zu konsultieren, um die hohen Zusatzkosten anzufechten.
Was sind Säumniszuschläge?
Säumniszuschläge oder Verspätungszuschläge sind ein Druckmittel mit Straffunktion, der Zahlungsverpflichtung zeitnah nachzukommen. Der Säumniszuschlag, der die zusätzlichen Verwaltungskosten decken soll, ist eine Abgabe, die für den Fall einer verspäteten Zahlung einer Gebühr, eines Beitrags oder einer Steuer erhoben wird. Säumniszuschläge können nur von öffentlich-rechtlichen Anstalten wie Behörden erhoben werden. Unternehmen wie Banken, Versicherungen oder Mobilfunkanbieter dürfen demnach keine Säumniszuschläge erheben.
Bekannt sind Säumniszuschläge vor allem durch die verspätete Abgabe der Steuererklärung beim Finanzamt oder der nicht vollständigen Zahlung einer Steuerschuld innerhalb einer festgelegten Frist.
Laut Abgabenordnung (AO) § 240 beträgt der Säumniszuschlag pro angefangenen Monat des Säumnis ein Prozent des rückständigen Steuerbetrags (abgerundet auf den nächsten durch 50 Euro teilbaren Betrag). Bei einer Steuerschuld von 1.023 Euro ergibt das 10 Euro Säumniszuschlag pro Monat.
Bild: Thinkstock, 185437096, iStock, Bet-Noire Similar Posts: