Welche Versicherung bei Unwetterschäden einspringt
Hamburg – Unwetter mit starken Regen- und Hagelschauern haben in der Nacht zum Dienstag (11. Juni) im Süden und Osten Deutschlands für Schäden gesorgt. Die gute Nachricht: In der Regel sind solche Schäden versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg.
Der Haken: Für manche Schäden brauchen Eigentümer einen Extra-Schutz. Deckt der Sturm das Dach ab, zerschlagen Hagelkörner die Fensterscheiben oder beschädigen die Fassade, springt die Wohngebäudeversicherung ein. Sie leistet auch bei Folgeschäden, etwa wenn durch das kaputte Dach Regen eindringt und Fußböden beschädigt. Sind Möbel, TV-Geräte und anderer Hausrat betroffen, kommt die Hausratversicherung dafür auf.
Für Schäden, die durch Starkregen verursacht wurden, reicht der Versicherungsschutz aber nicht. Dafür ist eine Erweiterung des jeweiligen Versicherungsschutzes auf Naturgefahren nötig. Die sogenannte Elementarschadenversicherung wird als Ergänzung zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Sie deckt zusätzlich Schäden ab, die durch Überschwemmung, Rückstau, aber auch Erdbeben, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen entstanden sind.
Betroffene müssen sich möglichst schnell an die Versicherung wenden. Hilfreich ist es, Fotos zu machen und eine Aufstellung der beschädigten Gegenstände zu erstellen. Wichtig zu beachten: Versicherte sind verpflichtet, den Schaden nicht unnötig größer werden zu lassen. Wer zum Beispiel sein Dach notdürftig abdecken muss, sollte das unbedingt mit dem Versicherer absprechen, rät der BdV. Denn meist werden die Schäden noch begutachtet.
Fotocredits: Silas Stein
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