Was man mit dem E-Perso machen kann
Berlin – Mit einem E-Personalausweis lässt sich mancher Behördengang sparen und online erledigen. Beim Bundesamt für Justiz ein Führungszeugnis zu beantragen oder beim Kraftfahrt-Bundesamt den Punktestand abzufragen, sind zur zwei Beispiele.
Es kommt auf den Wohnort an
Bei den Bürgerämtern hängt die Funktionalität stark vom Wohnort ab: Manche Kommunen bieten viele Möglichkeiten von der Meldebestätigung bis zum An- und Abmelden eines Fahrzeugs, andere unterstützen den
E-Perso kaum. Im Netz bietet die Website
personalausweisportal.de des Bundesinnenministeriums eine Übersicht, wo sich die digitale Ausweisfunktion für was nutzen lässt.
Sie beschränkt sich nicht nur auf Bürgerdienste. Versicherungen und Unternehmen unterstützen den E-Perso zum Teil auch. So kann man sich bei der Deutschen Bahn etwa für das Lastschriftverfahren anmelden oder das Postident-Verfahren der Deutschen Post nutzen.
Wie man den E-Perso erhält
Was man dafür braucht, ist ein E-Perso mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (e-ID), ein durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Lesegerät oder ein kompatibles Smartphone mit NFC-Chip und die AusweisApp 2 – dieses kostenlose Programm läuft auf Computern mit Windows (7/8/10) und macOS, für Mobilgeräte gibt es die App für iOS und Android.
Unter
ausweisapp.bund.de gibt es eine Liste von kompatiblen Geräten, die einen Anhaltspunkt liefert, ob das eigene Smartphone oder Tablet das Auslesen des E-Persos unterstützt – alternativ könne man etwa einen Bluetooth-Kartenleser nutzen, der an das Mobilgerät gekoppelt wird.
Zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion am PC müssen Anwender einen Kartenleser kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sie auch ein NFC-fähiges Android-Handy mit dem Rechner verbinden.
Ausweisapp.bund.de bietet dafür in seiner Rubrik «Fragen und Antworten» eine
Anleitung.
Ein E-Perso kostet Antragsteller unter 24 Jahren 22,80 Euro und ist dann für sechs Jahre gültig. Antragsteller ab 24 Jahren zahlen 28,80 Euro bei zehn Jahren Gültigkeit. Bis Ende November 2020 laufen die letzten chiplosen und laminierten «alten» Personalausweise aus. Danach wird es nur noch den E-Perso geben.
Rechtsanspruch auf schnelles Internet
Kanzleramtsminister Helge Braun sagte im ARD-«Morgenmagazin», in den nächsten vier Jahren sollten alle Verwaltungsleistungen auch digital angeboten werden – egal, ob bei Bund, Land oder Kommune. Ziel ist es, rund um die Uhr für die Bürger erreichbar zu sein – um das Auto umzumelden, Personalausweise zu beantragen oder Kinder nach der Geburt anzumelden zum Beispiel.
Die Bundesregierung hat jetzt einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet für alle Bürger von 2025 an versprochen. Bis dahin solle der Ausbau des Glasfasernetzes fertig sein, sagte Braun in der ARD vor der Digitalklausur der Regierung in Potsdam. Dann könnten die Bürger ihr Recht auf einen schnellen Internetanschluss auch einklagen, wenn nötig.
Fotocredits: Ole Spata
(dpa/tmn)Similar Posts: