Vorsicht vor Kriminalität in der Pflege

Rostock – Im Bereich der Pflege fließt viel Geld, was für Kriminelle anlocken kann. Vor dem Hintergrund des Pflegenotstands und Fachkräftemangels gebe es viele Möglichkeiten, jenseits von Recht und Gesetz Geld von Krankenkassen zu kassieren, sagt die Rostocker Staatsanwältin Manuela Merkel.

«Dem Betrug ist Tür und Tor geöffnet.» Das habe nichts mit der berüchtigten «Pflegemafia» zu tun. «Wir haben hier ganz normale Pflegedienste, die auch ganz normale ambulante häusliche Krankenpflege anbieten – und wir laufen hinterher.»

Polizei und Staatsanwaltschaft sind sich einig: Der Gesetzgeber hat für die Pflege klare Vorgaben zur Abrechnung erbrachter Leistungen erlassen. Doch Theorie und Praxis klaffen leider auseinander.

In den vergangenen drei Jahren haben die Ermittler in Rostock 15 große Verfahren bearbeitet, der Schaden für die Kassen und damit für die Allgemeinheit ging in die Millionen. «Die Aufarbeitung der Straftaten ist extrem arbeits- und zeitintensiv», sagt Kriminalhauptkommissar Mike Bienick. In einem der Verfahren mussten 450 Ordner durchgeschaut und jeder einzelne Beleg überprüft werden.

Fehlverhaltens-Fälle

Laut im November 2018 veröffentlichten Zahlen des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) wurden im Jahr 2017 im Rahmen der Pflegeversicherung 35,54 Milliarden Euro ausgegeben, 2016 waren es 28,3 Milliarden Euro. Laut Sprecherin Janka Hegemeister wurden in den Jahren 2016/17 rund 6900 sogenannte Fehlverhaltens-Fälle in der Pflegeversicherung und häuslichen Krankenpflege abgeschlossen. Daraus ergaben sich insgesamt rund 14 Millionen Euro gesicherte Forderungen. Es sei aber von einer deutlich höheren Fallzahl und Schadenssumme auszugehen.

Laut Vereinbarung muss der Patienten-Pfleger-Schlüssel in der 24-Stunden-Intensivpflege bei 2:1 oder 3:1 liegen, berichtet Bienick. Es würden also drei Pfleger benötigt, um zwei oder drei Patienten einen Tag lang betreuen zu können. Zudem muss das Personal examiniert sein. «Wir haben einen Fall, bei dem in einer Pflege-Wohngemeinschaft mit sechs Patienten gerade mal eine Pflegehilfskraft anwesend war», erklärt Bienick. Herausgekommen war der Betrug, als es einem Patienten so schlecht ging, dass die Notfallambulanz kommen musste.

Die finanzielle Dimension dieses Falls wird bei Betrachtung der Pflegesätze deutlich. «Die Pflegedienste können pro Patient bis zu 20 000 Euro abrechnen», sagt Merkel. Es sei für die Fahnder und die Kassen zudem unmöglich, bei jedem Angestellten die berufliche Vita samt Qualifikationen und Fortbildungen zu prüfen. Eine bundesweite Datenbank könne helfen, meinen die Fahnder.

Betrug schwer zu erkennen

Auch für die Kassen sei der Betrug nur schwer zu erkennen, sagen die Ermittler. Oft seien die Patienten in einer Pflege-WG Mitglieder verschiedener Kassen. Zudem brauche es jemanden, der den Betrug anzeigt, damit er verfolgt werden kann. Das sei aber von einem Patienten in der Intensivpflege nicht zu erwarten.

Bei Auffälligkeiten in der Abrechnung von ambulanten Pflegediensten sollten sich GKV-Versicherte oder deren Angehörige an die Kranken- und Pflegekasse wenden. Alle Kassen hätten «Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen», die Hinweisen nachgehen und bei Anfangsverdacht auf Abrechnungsbetrug die Staatsanwaltschaft zu unterrichten haben», sagt Janka Hegemeister vom GKV.

Der GKV-Vizechef Gernot Kiefer betont: «Fehlverhalten im Gesundheitswesen untergräbt das Vertrauen der Patienten in Ärzte, Kliniken und andere Heilberufe und schadet damit allen ehrlichen Menschen in unserem Gesundheitswesen.»

Gelegentlich tun sich Pflegedienste auch mit Angehörigen der Patienten zusammen, wie Merkel sagt. So habe eine Mutter als ausgebildete Krankenschwester die Pfleger für ihren schwerstbehinderten Sohn weggeschickt, wenn sie selbst zu Hause war – abgerechnet wurden 24 Stunden. Zu kontrollieren sei so etwas durch die Krankenkassen kaum. Büroräume durchsuchen dürften sie nicht.

Betrug bleibe Betrug, auch bei kleineren Fällen, sagt Merkel. So stelle sich die Frage, was ein Pfleger mache, der von einem Patienten weggeschickt werde. «In manchen Fällen wird er eine Ersatztätigkeit im Haushalt verrichten. In anderen Fällen wird er die nicht erbrachte Leistung abrechnen.» Bei den teils extrem knappen Kalkulationen sei ein Verdienstausfall aus solchen Gründen kaum verkraftbar.

Fotocredits: Jana Bauch
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