Schnäppchen im Onlinehandel hinterfragen
Düsseldorf – Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen im Onlinehandel am «Black Friday» oder «Cyber Monday»: Denn die versprochene Rabatte sind häufig keine, warnt Georg Tryba von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
«Viele Rabatte basieren auf unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) des Herstellers.» Doch schon ohne Rabatte liegen die realen Verkaufspreise im Handel meistens unter dieser Herstellerempfehlung.
Tryba rät deshalb vor dem Kauf zum Preisvergleich, um einen Überblick über den üblichen Preis eines Produktes zu bekommen. Preissuchmaschinen im Netz helfen dabei. Tryba rät zur Recherche bei mindestens zwei Anbietern. So lassen sich vermeintliche Schnäppchen schnell enttarnen.
Eine weitere Falle bei der Online-Schnäppchenjagd: Psychologische Tricks wie angeblich geringe Bestände oder ablaufende Uhren, die zum Kauf drängen sollen. «Niemals unter Druck setzen lassen», empfiehlt Tryba. Schnäppchen gebe es immer irgendwo.
Wer trotzdem kauft, hat bei einem bösen Erwachen immer noch das Widerrufsrecht auf seiner Seite. Bis 14 Tage nach Erhalt der Ware können online gekaufte Produkte zurückgesandt werden. Dabei ist wichtig, Einkäufe nicht kommentarlos zurückzusenden, sondern den Widerruf schriftlich zu erklären. «Zu beachten sind hierbei auch mögliche anfallende Versandkosten», sagt Tryba.
Black Friday (25.11.) und Cyber Monday (28.11.) sind in Deutschland noch recht neue Begriffe. Diese Tage rund um das erste Adventswochenende werden nach amerikanischem Vorbild immer stärker beworben und stellen ursprünglich in den USA den Start des Weihnachtsgeschäftes dar. Der Cyber Monday ist dabei das Gegenstück des Onlinehandels zum Black Friday des stationären Handels.
Fotocredits: Andrea Warnecke
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