Alte Kfz-Police erst nach Zusage von neuem Anbieter kündigen
Henstedt-Ulzburg – Mit dem Wechsel der Kfz-Versicherung können Autofahrer oft viel Geld sparen. Kündigen sollten Autofahrer ihre alte Police aber erst, wenn sie die Zusage für eine neue Police haben. Das erklärt der Bund der Versicherten (BdV).
Sonst stehe man im schlimmsten Fall ohne den benötigten Versicherungsschutz da. Hintergrund: Versicherer sind nur dazu verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit gesetzlichen Mindestversicherungssummen anzubieten. Bei Sachschäden sei dieser Betrag mit 1,12 Millionen Euro aber viel zu niedrig, erklärt der BdV. Er rät bei der Kfz-Haftpflicht zu einer Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Bei der Suche nach einer Kaskoversicherung können Autofahrer beim Versicherer gänzlich abblitzen oder bekommen sie nur mit sehr hohen Selbstbeteiligungen. Die Annahmepolitik kann sich aber von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. Manche lehnen Anträge bereits bei ein oder zwei Vorschäden in den vergangenen fünf Jahren ab, andere nehmen diese an, wie der BdV erklärt. Es lohnt sich, bei mehreren Versicherern gleichzeitig anzufragen, ob man einen Versicherungsvertrag abschließen kann.
Bei vielen Kfz-Policen ist das Versicherungsjahr mit dem Kalenderjahr identisch. Stichtag für die Kündigung ist in diesen Fällen der 30. November.
Fotocredits: Martin Gerten
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