Glücksspielstaatsvertrag verursacht sinkende Spendeneinnahmen
Die Deutsche Fernsehlotterie der ARD und Aktion Mensch des ZDF sind zwei bekannte Lotterien. Beide haben mit sinkenden Einnahmen zu kämpfen und können somit weniger Spenden als erwünscht verteilen. Eine zentrale Ursache für die Verringerung des Umsatzes der durch die großen Fernsehsender geförderten sozialen Lotterien ist der Glücksspielstaatsvertrag, dessen Bestimmungen eigentlich dem Schutz vor Glücksspielsucht und der Unterbindung der Spielteilnahme Minderjähriger dienen.
Die Schwierigkeit des Losverkaufes
Traditionell ist die Bankfiliale der bevorzugte Ort für Losverkäufe zur Teilnahme an den großen Soziallotterien. Der Loserwerb in der Bank bleibt von den Bestimmungen des Glücksspielstaatsvertrages zwar unberührt, nimmt aber ab, da immer weniger potentielle Mitspieler eine Bankfiliale betreten. Der Losverkauf an Selbstbedienungsterminals der Geldinstitute wurde von der Glücksspielkommission nicht zugelassen, obgleich die notwendige Alterskontrolle mittels der Bankkarte möglich ist. Im Internet lassen sich Lose für Soziallotterien zwar erwerben, die dabei vorgeschriebene komplizierte Vorgehensweise schreckt potentielle Loskäufer jedoch häufig ab. So müssen Käufer eines Loses der Lotterie Aktion Mensch nicht nur einer Schufa-Altersabfrage zustimmen, sondern ihre Entscheidung zusätzlich telefonisch bestätigen. Trotz der negativen Auswirkungen des Glücksspielstaatsvertrages auf die Einnahmen der sozialen Zwecken dienenden Lotterien werden künftig nicht etwa verringert, sondern verschärft. Bald ist der Loserwerb mit einer in einem eigenhändigen Einschreiben zugeschickten PIN zu bestätigen.
Die unterstützten Projekte leiden unter der Verringerung der Spenden
Die großen Lotterien unterstützen zahlreiche Projekte, deren Finanzierung durch die öffentliche Hand nicht ausreicht. Viele Einrichtungen wie das Kinderhospiz Mitteldeutschland in Tambach-Dietharz sind auf die Finanzierung durch die Spielerlöse aus den veranstalteten Lotterien angewiesen. Das Hospiz ermöglicht Familien mit kranken Kindern, einen erholsamen Urlaub in Thüringen zu verbringen. Andere Ferienangebote können die Gäste wegen des medizinischen Betreuungsbedarfs ihrer Kinder nicht wahrnehmen. Für das Kinderhospiz und zahlreiche weitere Projekte sind die Folgen der geringeren Losverkäufe existenzbedrohend. Dass Teilnehmer an der Fernsehlotterie oder der Aktion Mensch von Spielsucht bedroht sind, ist kaum anzunehmen. Dem wirkt bereits der lange Zeitraum zwischen dem Loserwerb und der Gewinnziehung entgegen, zudem nutzen Spielsüchtige kaum Lotterien mit Sachgewinnen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Link.
Eine Erleichterung des Loserwerbes ist erforderlich
Damit die Soziallotterien ihre Aufgaben weiter erfüllen können, ist eine Erleichterung des Loserwerbes dringend notwendig. Wenig nachvollziehbar ist, dass die Glücksspielkommission den Losverkauf über den Lebensmittelhandel nicht gestattet. Die Verkäufer in Lebensmittelgeschäften haben Erfahrung in der Beachtung von Altersgrenzen und können die Spielteilnahme Minderjähriger erfolgreich unterbinden.
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