Kassen müssen Rauchern keine Entwöhnungs-Medikamente zahlen

Kassel – Raucher können die Kosten für Medikamente zur

Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das

hat das
Bundessozialgericht in Kassel entschieden.

Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein

Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine

Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten

diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.

Die Frau hatte von ihrer Kasse auch die Übernahme weiterer Kosten für eine umfangreiche Therapie verlangt. Doch aus verfahrenstechnischen

Gründen äußerten sich die Richter zu diesen Punkten nicht.

Fotocredits: Oliver Berg
(dpa)Similar Posts:

(dpa)