Cannabis auf Rezept: Was Patienten wissen sollten
Berlin – Ärzte in Deutschland können ihren Patienten seit März 2017 Cannabis auf Rezept verordnen. Die Krankenkassen sollen es auf Antrag des Arztes bezahlen. Für wen das infrage kommt, wie das Medikament zum Patienten gelangt und was beim Einnehmen zu beachten ist – ein Überblick.
Welche Patienten können mit Cannabis behandelt werden?
Bisher ist die Studienlage sehr dürftig, erklärt Michael Überall, Arzt und Präsident der Deutschen Schmerzliga. «Es gibt aktuell ausreichend Daten zu einer erfolgreichen Schmerzbehandlung von Patienten mit Neuropathien, Tumorschmerzen sowie Spastik bei Multipler Sklerose», sagt er. Denkbar sei aus seiner Sicht darüber hinaus der Einsatz bei Patienten mit chronischen Schmerzen, die dadurch psychisch stark beeinträchtigt werden: «Cannabis wirkt ja unter anderem distanzierend, so dass Patienten damit mitunter etwas Abstand zu ihren chronischen Schmerzen bekommen.»
Ersetzt Cannabis in solchen Fällen andere Medikamente?
Nein. «Cannabis kann und sollte anfänglich zusätzlich zur bisherigen Medikation gegeben werden», sagt Überall. Viele Patienten berichten, dass Cannabis gerade, wenn die bisherige Therapie nicht ausreichend wirksam war, die Beschwerden lindern kann. So ist es laut Gesetz auch vorgesehen. Cannabis soll nur als letzte Option in Betracht gezogen werden – wenn alle anderen Therapieformen nicht erfolgreich waren.
In welcher Form wird Cannabis verschrieben?
Der Arzt kann entweder die beiden in Deutschland verfügbaren Fertigarzneimittel verschreiben, sogenannte Rezepturarzneien mit Cannabisextrakten, oder die Blüten der Pflanze. Viele Patienten berichteten, dass die ganze Blüte ihnen deutlich besser helfe als eine Fertigarznei, erklärt Andreas Kiefer, der Präsident der Bundesapothekerkammer. «Die Blüte enthält mehr als 100 Wirkstoffe, die möglicherweise zusammenwirken.»
Und wie nimmt der Patient die Cannabis-Blüten zu sich?
Niemand soll Cannabisblüten in einem Joint verbrennen, sagt Kiefer. «Dabei ist die Menge, die der Patient zu sich nimmt, nicht reproduzierbar.» Die Blüten selbst lassen nicht so genau abwiegen – sie werden daher vom Apotheker zermahlen. Der Patient erhält das Pulver portioniert oder mit einem Dosierlöffel. Er kann sich daraus einen Tee kochen oder das Pulver auf einen elektrischen Verdampfer geben. «Der Dampf wird zum Beispiel in einer Kunststofftüte gesammelt, die der Patient anschließend leer atmet», erklärt Kiefer. Wichtig sei, dass die Blüten erhitzt werden: «Erst bei rund 160 Grad werden alle Wirkstoffe freigesetzt.» Deswegen sei eine Inhalation oft wirksamer als das Trinken von Tee, denn siedendes Wasser hat nur 100 Grad Celsius. Die Anschaffungskosten für den Verdampfer übernehmen die Kassen allerdings nicht, betont Überall.
Wie werden Cannabis-Blüten dosiert?
Der Arzt muss die Dosierung auf dem Rezept angeben. Bei den Fertigarzneien und Rezepturarzneien gibt es dafür Empfehlungen. Bei Cannabisblüten muss er auf dem Betäubungsmittelrezept exakte Angaben zu Blütensorte, Verordnungsmenge und Anwendungsform geben. Das sei für unerfahrene Ärzte eher schwierig, sagt Überall. Zudem ist die Bandbreite viel größer als zum Beispiel bei Schmerzmitteln, fügt Kiefer hinzu. Bei gängigen Schmerzmitteln liege die Höchstdosis zum Beispiel beim Sechsfachen einer einzelnen Tablette. «Bei Cannabisblüten ist es mehr als das 50-fache.»
Zahlen die Krankenkassen Cannabis immer, wenn der Arzt es gut heißt?
Nein. Cannabis als Medizin ist keine Regelleistung der Krankenkassen, sondern unterliegt einem sogenannten Erstattungsvorbehalt. Der Arzt muss in einem Antrag drei Dinge nachweisen: erstens, dass der Patient schwer krank ist. Bei einem chronischen Schmerzpatienten, der weiterhin arbeiten geht, kann das schwierig sein. Zweitens muss dargelegt werden, dass alle gängigen Behandlungsmöglichkeiten erfolglos ausgeschöpft wurden. Und drittens, dass die Gabe von Cannabis Erfolg versprechend ist und die zu erwartenden Wirkungen und Nebenwirkungen in einem positiven Verhältnis zueinander stehen.
«Dazu legt man normalerweise als Beleg eine Studie vor», sagt der Präsident der Schmerzliga – von denen es aber zu Cannabis als Medizin nur eine begrenzte Anzahl gibt. Bisher lehnen die Kassen die Übernahme laut Überall häufig ab. In dem Fall hat der Patient wie früher natürlich auch die Möglichkeit, die Kosten selbst zu tragen.
Fotocredits: Frank Rumpenhorst
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