Forderungen für die betriebliche Altersvorsorge

Der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfiehlt einige Änderungen für die betriebliche Altersvorsorge, um die Durchführungswege zu stärken und damit ein wirksames Mittel gegen die drohende Altersarmut einzusetzen. Die Vorschläge umfassen neben einer obligatorischen Gehaltsumwandlung auch die Anhebung der sozialabgabenfreien Beitragsgrenzen.

Gehaltsumwandlung automatisieren

Als Kernpunkt formuliert der GDV seine Vorstellung, dass Arbeitgeber Einkommen ihrer Arbeitnehmer anteilig automatisch in Ansprüche aus einer Betriebsrente umwandeln sollten, um die Beteiligungsquote drastisch zu erhöhen. Sollte der Arbeitnehmer dies nicht wollen, stünde ihm ein Widerspruchsrecht innerhalb von drei Monaten zu. Der GDV verweist auf ähnliche Modelle, die im Ausland bereits erfolgreich funktionieren und eine stärkere Beteiligung aufweisen würden. Hintergrund ist die seit Jahren stagnierende Anzahl der Unternehmen, die für ihre Arbeitnehmer die Entgeltumwandlung eingeführt hätten. Vor allem bei kleinen und mittelständischen Firmen bestünde hier ein großer Nachholbedarf. Die Entgeltumwandlung sieht vor, dass Gehaltsbestandteile direkt in ein Instrument für die betriebliche Altersvorsorge investiert werden, so dass weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben zu entrichten sind.

Sozialabgabenfreiheit für Beiträge soll ausgedehnt werden

Bislang können auf diesem Wege bis zu vier Prozent des Einkommens, das auf die Beitragsbemessungsgrenze gekappt wird, sozialabgaben- und lohnsteuerfrei in die geeigneten Versicherungen eingezahlt werden. Diese Begrenzung soll auf Empfehlung des GDV auf acht Prozent bis zur Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden, wobei die Sozialabgabenfreiheit entsprechend ausgedehnt und beibehalten werden sollte. Die direkte Umwandlung von Einkommen in Rentenansprüche ist allerdings nicht unumstritten, da zum einen die nachgelagerte Besteuerung und zum anderen die Krankenversicherungspflicht im Rentenbezug viele Erträge wieder aufbrauchen würden. Des Weiteren müsste auch die Anrechnung der so erworbenen Ansprüche auf die Grundsicherung reduziert werden, um einen ordentlichen Effekt zu erzielen. Derzeit lohnt sich die betriebliche Altersversorgung bevorzugt für privat Krankenversicherte und Geringverdiener. Nicht zu verachten ist allerdings die Tatsache, dass mit der Entgeltumwandlung auch die Ansprüche an Arbeitslosen- und Krankengeld sowie Altersrente aus der GRV reduziert werden.

Betriebliche Altersvorsorge – Änderungen notwendig

Der GDV empfiehlt mit einigen Vorschlägen die Stärkung der Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge, um der drohenden Altersarmut wirksam entgegentreten zu können. Dazu sollen Gehaltsbestandteile automatisch umgewandelt werden, um die Beteiligungsquote zu erhöhen. Des Weiteren soll die Sozialabgabenfreiheit auf höhere Beiträge ausgedehnt werden.

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