Bundesrat will Grundsteuer-Reform beschließen
Berlin – Millionen Hausbesitzer warten seit Monaten auf Klarheit: Wie viel Grundsteuer müssen sie denn nun künftig zahlen? Heute will der Bundesrat die lange umstrittene Reform endgültig beschließen.
Doch auf viele Fragen wird es weiter keine Antwort geben – auch auf die wohl wichtigste: Wer muss mehr zahlen und wer weniger? Fest steht nur: Die Grundsteuer bleibt kompliziert – und unfair, weil man für die gleiche Immobilie wohl auch künftig je nach Wohnort mal gar nichts und mal mehrere Hundert Euro zahlen muss.
Die Einnahmen
Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Fast jeder Immobilienbesitzer zahlt sie – und die Mieter über die Nebenkosten. Im vergangenen Jahr kamen so 14,2 Milliarden Euro zusammen. Das deckt 15 Prozent der Steuereinnahmen der Kommune, aus denen dann Straßen, Schwimmbäder, Theater und anderes bezahlt werden. Die meisten Wohnungseigentümern müssen einige Hundert Euro im Jahr berappen, Eigentümer von Mietshäusern dagegen oft vierstellige Beträge.
Das kompilzierte Rechtssystem
Wie viel man zahlt, ist abhängig vom Wohnort, dem Grundstück und dem Gebäude darauf. Das soll im Grunde auch so bleiben – umstritten ist nur, ob weiter Fläche und Wert der Immobilie oder nur die Fläche einfließen sollen. Die wahre Höhe der Grundsteuer bestimmen aber die Kommunen, die sogenannte Hebesätze festlegen. Diese Faktoren sind im Grunde willkürlich und von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. In einigen Gemeinden zahlt man daher gar keine Grundsteuer, in anderen für eine ähnliche Immobilie Hunderte Euro. Auch das soll so bleiben.
Der Bund-Länder-Streit
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) will an der Berechnungsmethode im Grunde nicht viel ändern: Entscheidend sollen weiter Fläche und Wert der Immobilie sein. Alle Grundstücke müssen aber neu bewertet werden, denn bisher wird mit völlig veralteten Daten gerechnet. Einige Bundesländer wie Bayern und auch das SPD-geführte Hamburg befürchten dadurch großen bürokratischen Aufwand. Deshalb dürfen die Länder jetzt entscheiden, ob sie das Scholz-Modell nutzen oder ein eigenes entwickeln. Bayern beispielsweise will die Höhe der Grundsteuer nur an die Fläche der Immobilie koppeln.
Was für die Bürger besser ist
Das ist umstritten. Die Scholz-Seite argumentiert, für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in einer Villa könne ruhig mehr Grundsteuer gezahlt werden als für eine 100-Quadratmeter-Wohnung in einem Plattenbau. Die Gegenseite befürchtet, wenn Immobilien wie geplant alle sieben Jahre neu bewertet werden, steige die Grundsteuer jedes Mal weiter. Man könne sich nicht darauf verlassen, dass die Kommunen das mit ihren Hebesätzen ausgleichen.
Ab wann das gilt
Im Jahr 2025 soll die Grundsteuer zum ersten Mal nach dem neuen System eingezogen werden – unabhängig davon, welche Regelung das Bundesland nutzt. Die lange Umsetzungszeit ist laut Städtetag notwendig, weil alle rund 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Diese Bewertung soll 2022 anfangen – Hausbesitzer müssen den Behörden dann voraussichtlich einige zusätzliche Angaben machen.
Wer dann wie viel zahlt
Das ist völlig offen – und es wird wohl auch noch jahrelang unklar bleiben. Denn erstens haben die Länder noch Zeit zu entscheiden, ob sie die Scholz-Regelung nutzen oder nicht. Außerdem können die Kommunen ihre Hebesätze jederzeit ändern. Die Bundesregierung setzt zwar darauf, dass sie so kulant sind, auf zusätzliche Einnahmen aus der Grundsteuer zu verzichten – zwingen kann man sie jedoch nicht. Letztlich werden einige Hausbesitzer wegen der Neubewertung ihrer Grundstücke mehr zahlen müssen und einige weniger. Doch niemand kann vorhersagen, wen es wie trifft.
Und die Mieter?
An der Regelung, dass die Immobilienbesitzer die Grundsteuer auf ihre Mieter umlegen können, ändert sich trotz vieler Forderungen erstmal nichts.
Fotocredits: Julian Stratenschulte
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