Kassen müssen Rauchern keine Entwöhnungs-Medikamente zahlen
Kassel – Raucher können die Kosten für Medikamente zur
Entwöhnung nicht bei gesetzlichen Krankenkassen geltend machen. Das
hat das
Bundessozialgericht in Kassel entschieden.
Eine lungenkranke Klägerin verlangte von ihrer Kasse Geld für ein
Medikament zur Raucherentwöhnung. Aus Sicht der Richter kann eine
Entwöhnung auch ohne Medikamente erreicht werden. Zudem gehörten
diese Arzneimittel nicht zum Leistungskatalog der Kassen.
Die Frau hatte von ihrer Kasse auch die Übernahme weiterer Kosten für eine umfangreiche Therapie verlangt. Doch aus verfahrenstechnischen
Gründen äußerten sich die Richter zu diesen Punkten nicht.
Fotocredits: Oliver Berg
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