Vor Reisebginn Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel klären
Stuttgart – Wer aufgrund einer Glutenunverträglichkeit Lebensmittel mit auf Reisen nimmt, sollte sich vorab beim Auswärtigen Amt über die Einfuhrbestimmungen von Lebensmitteln im jeweiligen Land erkundigen. Denn in vielen Ländern sei dafür ein ärztliches Attest erforderlich.
Eine Notration an glutenfreien Lebensmitteln kann Betroffenen viel Stress ersparen, denn gerade eine fremde Sprache sowie ein unbekanntes Lebensmittel-Angebot im Supermarkt erschweren oft den Einkauf geeigneter Produkte. Dies erklärt die
Deutsche Zöliakie-Gesellschaft.
Zusätzlich hilft es, wenn sich Reisende zum Beispiel bei ihrer Fluggesellschaft, bei ihrer Unterkunft sowie bei Restaurants vor Ort erkundigen, ob es glutenfreie Nahrungs-Angebote gibt. Es ist auch sinnvoll, die entsprechenden Begriffe vorab in der Sprache des Ziellandes nachzuschauen und diese für die Reise zu notieren.
Gluten befinden sich beispielsweise in Getreidesorten wie Weizen, Dinkel, Roggen oder Gerste. Reis und Kartoffeln sind hingegen glutenfrei. Bei einer Glutenunverträglichkeit kann bereits die Aufnahme kleinster Mengen zu Entzündungen im Dünndarm führen.
Fotocredits: Andrea Warnecke
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