Krankenkasse muss nicht für Fettschürzen-OP aufkommen
Celle – Leidet jemand unter einer herabhängenden Bauchdecke nach starker Gewichtsabnahme, muss die gesetzliche Krankenkasse nicht die Kosten für eine Fettschürzen-OP tragen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden (Az.: L 16 KR 13/17).
Ein 53 Jahre alter Mann aus dem Landkreis Harburg hatte dank einer Magenoperation rund 80 Kilogramm abgenommen. Im Anschluss wollte er die überschüssige Haut am Bauch straffen lassen, weil er sich nach eigenen Angaben nicht mehr traute, seinen nackten Oberkörper in der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Fettschürze habe ihm zudem bei nächtlichen Erektionen den Penis eingeklemmt, argumentierte er.
Dennoch lehnte die gesetzliche Krankenkasse die Kostenübernahme ab – zu Recht,
wie das Landessozialgericht jetzt entschieden hat. Psychische Probleme sollten demnach durch einen Psychiater oder Psychologen behandelt werden. Eine Fettschürze, die eine Handbreit herunterhänge, stellt dem Gericht zufolge keine Entstellung dar. Einer «Penisverklemmung» in der Nacht lasse sich zudem mittels geeigneter Kleidung vorbeugen.
Fotocredits: Daniel Karmann
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