Wissenswertes zur Stiftungsgründung
Wer denkt, eine Stiftungsgründung ist eher etwas für Wohlhabende, der irrt. Bereits ab einem kleineren fünfstelligen Betrag ist eine Stiftungsgründung möglich. Wer eine Stiftung gründen möchte, der kann zum Beispiel einem Streit um das Erbe vorbeugen. Was Sie noch über das Gründen einer Stiftung wissen sollten, erfahren Sie hier.
Stiftungsgründung ab fünfstelliger Summe sinnvoll
Eine gesetzlich festgelegte Mindestsumme gibt es für die Gründung einer Stiftung nicht. Frank Schuck, Steuerberater beim Bundesverband Deutscher Stiftungen erklärt, dass die Gründung einer nicht rechtsfähigen Stiftung bereits ab einem geringeren fünfstelligen Betrag sinnvoll möglich ist.
Eine nicht rechtsfähige Stiftung muss sich im Gegensatz zu einer rechtfähigen Stiftung nämlich nicht selbst tragen. Organe wie Verwaltung müssen nicht durch die Stiftung finanziert werden. Die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung lohnt sich meist erst ab einem Betrag ab einer Million Euro.
Gutes Tun durch Gründung einer Stiftung
Durch die Gründung einer Stiftung tut man Gutes. „Eine Stiftung ist eine Vermögensmasse, die einem bestimmten Zweck dauerhaft gewidmet ist“, so Verena Staats, Justiziarin beim Bundesverband Deutscher Stiftungen.
Die Stiftungsgründung birgt also Vorteile, da sie unter anderem vermeidet, dass sich nach dem Ableben des Stiftungsgründers die Nachkommen um das Erbe streiten. Auch kann der Stifter entscheiden, dass sein Vermögen nach seinem Tod einem gemeinnützigen Zweck zugutekommt. Das Vermögen wird hierbei einzig für diesen Zweck verbraucht.
Absicherung der Familie: Familienstiftung ist die bessere Wahl
Wem es bei der Stiftungsgründung vorrangig um die Absicherung seiner Familie geht, sollte vorher folgendes bedenken: Nach dem Gemeinnützigkeitsrecht darf höchstens ein Drittel des Stiftungseinkommens für diesen Zweck verwendet werden. Der Unterhalt darf „nur“ angemessen sein, erklärt Verena Staats.
Sinnvoller ist daher die Gründung einer Familienstiftung. Diese sorgt dafür, dass das Vermögen zusammengehalten wird und die Angehörigen finanziell versorgt sind.
Risiko für die Erben
Ein Risiko für die Erben kann darin bestehen, dass ihnen durch die Stiftung der Nachlass entzogen wird. Auch eine Mitwirkung der Erben in der Stiftung kann von Nachteil sein. Zum Beispiel dann, wenn die Erben als Vorstand in der Stiftung tätig waren. Das kann zu Haftungsrisiken führen.
Ablauf einer Stiftungsgründung
Über das Verfahren einer Stiftungsgründung gibt Frank Schuck Auskunft. „Zunächst sollten die Absichten und wirtschaftlichen Möglichkeiten des potenziellen Stifters umfassend geklärt werden.
Ist der Wunsch nach einer Stiftungsgründung dann nach wie vor vorhanden, muss der Stifter das Stiftungsgeschäft, das heißt seine Willensbekundung und die Stiftungssatzung vorbereiten.
Danach folgt eine Abstimmung des Stifters mit der Stiftungsbehörde und dem Finanzsamt. Es folgt die Unterzeichnung der Dokumente durch den Stifter und das Vermögen wird auf die Stiftung übertragen.
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