Kostenfalle Handy-Spiel: So umgehen Eltern teure Rechnungen
Düsseldorf – 1250 Euro Telefonrechnung – verursacht von einem 13-Jährigen unter anderem durch eine 0900er-Telefonnummer («Pay by Call»). Mit diesem Fall beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH). Doch Eltern können vorsorgen, damit es erst gar nicht soweit kommt.
Damit Kinder keine unnötigen Kosten beim Spielen verursachen, sollten Eltern bestimmte Funktionen an Telefon oder Smartphone einschränken.
– Manuelle Sperren
Über die Telefongesellschaft können Eltern zum Beispiel bestimmte Rufnummern
sperren lassen, erklärt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verbraucher haben den gesetzlichen Anspruch, ganze Rufnummernbereiche wie 0900er-Nummern sperren zu lassen. Über solche Nummern können bei manchen Spielen etwa virtuelle Ausrüstungsgegenstände erworben werden. Auch manuelle Telefonsperren sind eine Option. Dabei kann ein Blick in die Bedienungsanleitung des Geräts helfen.
– Drittanbietersperre
Auch eine Drittanbietersperre ist Graf zufolge sinnvoll. Mit der Sperre wird die mobile Bezahlfunktion WAP-Billing unterbunden, also das Bezahlen von Abos für Klingeltöne, Spiele und anderen Internetdiensten per Telefonrechnung. Um in eine solche Kostenfalle zu tappen, reicht oft schon ein versehentlicher Klick auf ein Werbebanner eines Spiels
– Kreditkarte einbehalten
«Das Kind hat außerdem besser keinen Zugriff auf die Kreditkarten der Eltern», rät Graf. Sonst kann es teuer werden, wenn Kinder sogenannte
Free-to-Play-Titel spielen, bei denen die App zunächst kostenlos ist, aber innerhalb des Spiels Zusatzinhalte gekauft werden können. Kinder haben mit der Kreditkarte die Möglichkeit, unbegrenzt In-App-Käufe zu tätigen. Denn mit Kreditkarten lässt sich in den App-Stores meist problemlos zahlen.
– App Store schützen
Auch ein Passwort für den entsprechenden App Store ist eine gute Idee. Für die App Stores können Eltern zum Beispiel Prepaid-Karten kaufen. Mit den Guthabenkarten lassen sich die Zahlungen begrenzen. «Eltern können so kontrollieren, wie viel Geld die Kinder beim Spielen ausgeben.»
– Rechnungen überprüfen
Graf rät Eltern außerdem, regelmäßig ihre Mails auf eventuelle Rechnungen zu überprüfen. «Falls das Kind über den Account der Eltern etwas kauft, landet im Postfach möglicherweise eine Rechnung», sagt Graf. Schwieriger sei es, wenn das Kind einen eigenen Account benutzt.
Wenn das Spiel zur Kostenfalle wird
Was verhandelt der BGH?
Vor ein paar Jahren, mit 13, spielt der Sohn ein Computerspiel. An sich kostet das nichts. Bestimmte Vorteile haben Spieler aber nur, wenn sie sich virtuelle Ausrüstung kaufen. Das geht unter anderem durch Anruf bei einer 0900er-Nummer («Pay by Call»), die im Internet steht. Der Sohn wählt sie 21 Mal. Die Kosten stellt der Dienstleister der Mutter in Rechnung. Auf ihren Namen läuft der Telefonanschluss.
Wie funktionieren «Pay by Call»-Dienste?
Ein Anruf genügt, und es kann anonym und schnell gekauft werden. «Die Identifizierung läuft ausschließlich über den Telefonanbieter. Ich muss also keine Bankverbindung oder andere Kontaktdaten angeben», erläutert Christine Steffen, Juristin bei der Verbraucherzentrale (VZ) NRW. Abgerechnet wird über die Telefonrechnung. Das hat den Vorteil, dass Kunden fremden Anbietern keine Daten überlassen müssen. Das Risiko: Über den Anschluss können auch andere Geld ausgeben.
Kommt so etwas bei digitalen Spielen häufiger vor?
Das Internet hat die Branche stark verändert. Früher wurden Spiele im Laden verkauft – heute ist es online jederzeit möglich, neue Inhalte zum Herunterladen bereitzustellen. Spiele für Smartphones oder Tablet-Computer gibt es in den App-Stores der Hersteller. Das eröffnet die Möglichkeit, Spiele zunächst einmal gratis anzubieten und Geld erst später für eine Premium-Variante oder zusätzliche Inhalte zu verlangen («Free to play»). Das können Cent-Beträge sein. Es gibt aber auch Extra-Pakete für 100 Euro. Für die Branche ist das inzwischen ein wichtiger Umsatzbringer. Von 2015 auf 2016 legte der Bereich in Deutschland um 17 Prozent zu, auf nun 659 Millionen Euro.
Fotocredits: Patrick Pleul
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