Der Rundfunkbeitrag: Wer kann sich befreien lassen?
Berlin – Der Rundfunkbeitrag schlägt monatlich mit 17,50 Euro zu Buche – doch nicht jeder muss ihn zahlen. Einige Menschen können sich von dem Beitrag für den öffentlich-rechtliche Rundfunk befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen.
Wichtig ist dabei, dass Betroffene die
Befreiung vom Rundfunkbeitrag aktiv beantragen. Automatisch ergibt sie sich nicht. Formulare für Anträge sind auf der
Webseite zu finden. Zusammen mit den Belegen muss der ausgedruckte und unterschriebene Antrag per Post verschickt werden. Doch mit welcher Begründung können Verbraucher sich überhaupt befreien lassen?
Soziale Gründe: Menschen, die wenig Geld zur Verfügung haben, können eine Befreiung beantragen. Das trifft zum Beispiel für Empfänger von Sozialgeld, Hartz IV oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Auch Sonderfürsorgeberechtigte oder Empfänger bestimmter Pflegeleistungen können einen Antrag stellen.
Ausbildungsförderung: Auch Studenten und Auszubildende, die Bafög, Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld erhalten und nicht bei ihren Eltern wohnen, können sich befreien lassen.
Gesundheitliche Einschränkungen: Menschen mit erheblichen gesundheitlichen Einschränkungen können ebenfalls eine Befreiung beantragen. Dazu zählen zum Beispiel Taubblinde, Empfänger von Blindenhilfe, Gehörlose oder behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt.
Fotocredits: David-Wolfgang Ebener
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