Fernsehen und Roaming: das ändert sich nächstes Jahr
Düsseldorf/Bonn – Neues Jahr, neue Technik. Zumindest beim Fernsehen. Denn 2017 müssen sich Fernsehzuschauer deutschlandweit auf neue digitale Übertragungstechnik einstellen. Und auch bei der Mobilfunknutzung Ausland gibt es Änderungen. Ein Überblick:
DVB-T2
HD kommt: Wer digitales Antennenfernsehen DVB-T empfängt, muss bis spätestens zum 29. März 2017 eine neue Empfangsbox oder ein neues Empfangsmodul kaufen. Dann wird die bisherige Übertragung abgestellt und der Nachfolger
DVB-T2 HD nimmt den Betrieb auf. Zum Empfang von DVB-T2 HD fähige Empfangsgeräte tragen ein grünes Siegel mit Fernsehersymbol und der Aufschrift DVB-T2 HD oder die Aufschrift Freenet TV.
Vorteil für Zuschauer: Mehr Kanale (je nach Region bis zu 40) und HD-Auflösung (bis zu 1920 zu 1080 Pixel). Allerdings gibt es einen Haken: Die Privatsender gibt es mit der neuen Technik nach einer dreimonatigen Testphase nur noch gegen 5,75 Euro monatliche Gebühr (Jahrespreis 69 Euro). Die Guthabenkarten für das unter dem Namen
Freenet TV vermarktete Angebot gibt es im Fachhandel, in Supermärkten, Drogerien oder online. Während die öffentlich-rechtlichen Sender in den meisten Teilen Deutschlands ausgestrahlt werden, können die Privatsender nur in dichter besiedelten Gebieten empfangen werden.
Unitymedia
schaltet analoges Kabel-TV ab: Eine Umstellung steht auch für Kabelkunden von Unitymedia in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg ins Haus. Das Unternehmen beendet am 30. Juni die analoge Übertragung des Kabel-TV-Signals. In einzelnen Regionen kann das nach Ankündigung auch schon früher im Juni geschehen. Laut Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen schauen derzeit noch rund eine Million Unitymedia-Kunden analog. Um weiter empfangen zu können, müssen sie sich entweder eine neue digitale Empfangsbox kaufen oder am Fernseher den Empfangsweg ändern.
Zur Übersicht: Wer noch einen Röhrenfernseher nutzt, braucht einen neuen Empfänger oder ein neues TV-Gerät. Nutzer eines Flachbildfernsehers sollten überprüfen, ob ihr Gerät nicht schon einen DVB-C-Empfänger eingebaut hat – die meisten in den vergangen fünf Jahren verkauften Geräte sollten einen haben. Beim Kauf einer Empfangsbox raten die Verbraucherschützer zu einem HD-fähigen Modell. Nur damit kommt hochauflösendes Fernsehen auf den Schirm. Privatsender in HD gibt es allerdings nur in eigenen Programmpaketen – gegen Extragebühr. In Standardauflösung kann man sie weiterhin ohne Aufpreis sehen.
Ende der Roaming-Gebühren: Beim Telefonieren im EU-Ausland fallen ab dem 15. Juni 2017 die Auslandsaufschläge weg. Aktuell betragen sie pro ausgehender Anrufminute maximal 6 Cent, pro eingehender Anrufminute höchstens 1,2 Cent. Diese Gebühren dürfen dann innerhalb der EU nicht mehr zusätzlich zum gebuchten Tarif erhoben werden. Auch Datennutzung darf dann nicht mehr kosten als in Deutschland. In den meisten Flatrate-Tarifen werden heute schon keine Zusatzgebühren mehr erhoben.
Eine Ausnahmeregelung gibt es laut Bundesnetzagentur aber doch: Die
Roamingregelung ist eigentlich nur für Reisende gedacht. Missbräuchliche Nutzung dürfen Anbieter weiterhin verhindern. Zum Beispiel wenn jemand einen Mobilfunkanschluss aus einem günstigen Land dauerhaft in einem anderen Land mit eigentlich höheren Tarifen verwenden würde. Auch wenn ein Mobilfunkanbieter darlegen kann, dass kostendeckendes Roaming ohne Aufschlag nicht möglich ist, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Fotocredits: Bodo Marks
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