Geklautes Obst: Früher Mundraub, heute Diebstahl

Heidelberg – Wer von den
Trauben am Obststand probiert oder vom Obstbaum am Straßenrand nascht, begeht damit meist
Diebstahl – wenn auch in geringem Umfang.

Bis Mitte der 1970er Jahre galt das Entwenden von «Nahrungs- und Genussmitteln in geringer Menge oder von unbedeutendem Wert zum alsbaldigen Verzehr» als Mundraub und war im Strafgesetzbuch geregelt. Da es sich juristisch gesehen nur um eine «Übertretung» handelte, war auch nur eine geringe Strafe vorgesehen.

Heute spielt es keine Rolle mehr, was entwendet wird: Egal, ob Apfel oder Armbanduhr, es handelt sich um Diebstahl, der nach Paragraf 242 Strafgesetzbuch zu ahnden ist. Werden allerdings Dinge von geringem Wert gestohlen – die Grenze liegt bei etwa 50 Euro – werden Polizei und Staatsanwaltschaft nur aktiv, wenn ein Strafantrag vorliegt.

Um beim Pflücken oder Sammeln von Obst und Gemüse auf der sicheren Seite zu sein, raten Experten, den Eigentümer ausfindig zu machen und um Erlaubnis zu fragen. Andernfalls droht juristischer Ärger. Denn herrenlose Bäume sind in Deutschland nahezu ausgeschlossen.

Wer Obst direkt vom Baum genießen will, muss nicht gleich zum Mundräuber werden. Manche Kommunen bieten ganz legale Pflückmöglichkeiten an. In der Gemeinde Kressbronn am Bodensee gibt es beispielsweise einen
«Naschgarten», der in einen Rundweg integriert ist. Beim Wandern können sich Interessierte über Hopfen, Wein, Obst und Beeren informieren – und die angebauten Früchte in dem Garten gleich selbst kosten.

Infos darüber, wo man legal Obst pflücken kann, gibt es auch auf der Internetplattform
Mundraub.org. Eine Karte zeigt beispielsweise an, wo das Sammeln von Bärlauch, Brombeeren oder Walnüssen erlaubt ist. «Die Vision von Mundraub ist es, heimische Obstbäume, Streuobstwiesen und Obstbaumalleen zu erhalten, um so ein fruchtiges Grundauskommen für alle zu schaffen», heißt es bei den Organisatoren der Seite.

Fotocredits: Patrick Seeger
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