Ausländische Gäste in Ländern des Schengener Abkommens

Voraussetzung für die Erteilung eines Visums in ein Unterzeichnerland des Schengener Abkommens ist eine gültige Krankenversicherung. Dazu gehört auch, dass er im Falle einer Erkrankung dem besuchten Staat nicht zur finanziellen Belastung wird, er also über eine Krankenversicherung für einen ausländischen Gast verfügt. Der Begriff „Visum“ hat seinen Ursprung im lateinischen Wort „videre“, was so viel wie „sehen“ bedeutet, ein Visum wurde früher „Sichtvermerk“ genannt.

Ein solcher Vermerk im Reisepass bestätigt, dass der Aussteller die Einreise, den Aufenthalt und auch die Ausreise für seinen Staat gestattet. Dem Inhaber eines Visums wird somit bescheinigt, dass er als unbedenklich gilt.

Das Auswärtige Amt der Bundesrepublik Deutschland…

…beschreibt in seinen Visabestimmungen die Voraussetzungen, die ein Gast erfüllen muss, um unser Land besuchen zu dürfen. Da Deutschland in die Europäische Union (EU) eingebunden ist, gilt das Schengener Abkommen, das Bestandteil des Rechtes der EU ist. Das Abkommen wurde geschaffen, um in Europa ohne Personenkontrollen reisen zu können. Das Schengenvisum gilt also nicht nur für Deutschland, sondern für alle Länder, die dem Abkommen beigetreten sind. Welche Länder dies im Einzelnen sind, hat das Europäische Parlament im Europarat in Straßburg festgelegt.

Die EU verlangt von ihren Besuchern…

…eine Versicherung für ausländische Gäste. Für Deutschland hat dies das Auswärtige Amt in ihrem „Antrag auf Erteilung eines Schengenvisums“ folgendermaßen definiert: „Mir ist bekannt, dass ich über eine angemessene Reisekrankenversicherung für meinen ersten Aufenthalt und jeden weiteren Besuch im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verfügen muss.“ Wer also diese Besucherversicherung nicht abgeben kann, dem ist als Ausländer der Zutritt in ein Land des Schengener Abkommens verwehrt.

Den Versicherungen ist dieser Umstand…

… selbstverständlich bekannt. Sie machen den Besuchern von Schengenländern den Abschluss einer „Incoming Krankenversicherung für ausländische Gäste“ schmackhaft, indem Sie werben, dass ausländische Gäste damit bestens abgesichert sind. Das ist die Wahrheit, es wird jedoch hiermit nicht mitgeteilt, dass eine Incoming Reiseversicherung unabdingbare Voraussetzung für den Erhalt eines Schengenvisums ist. Der Gesetzgeber hat klug gehandelt, fordert er doch eine Krankenversicherung für Gäste, die ein Schengenvisum benötigen, damit diese unbeschwert und frei von finanziellen Sorgen, die durch einen Krankheitsfall entstehen können, bei uns reisen können.

Ein Incoming Krankenschutz ist bereits…

…für einen geringen Eurobetrag erhältlich und stellt somit keine finanzielle Hürde dar. Genau auf die persönlichen Bedürfnisse wie Alter, Anzahl der Reisenden und Dauer der Reise abgestimmt gibt es die geeignete Krankenversicherung, um die Voraussetzungen für das begehrte Schengenvisum zu erfüllen. Meistens ist auch der Kranken-Rücktransport enthalten und eine Reisehaftpflicht-Versicherung. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private oder geschäftliche Reise handelt.

Das Fazit:

Die Krankenversicherung für ein Visum stellt zwar ein „conditio sine qua non“ dar, ist also unabdingbar, bietet jedoch Reisenden und auch bereisten Staaten eine optimale finanzielle Sicherheit in Krankheitsfällen.

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